Seit dem 24. Oktober 2022 ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück offizielles Mitglied bei der Städteinitiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden„. Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Nicht zuletzt duch den unermüdlichen Einsatz der Bürgerinitiative Verkehrswende Rheda-Wiedenbrück haben wir Rat und Verwaltung der Stadt hierzu bewegt.